Immobilien Objekte mit öffentlicher
Förderung / IBB (Investitionsbank Berlin)
Wir verfügen über ein fundiertes Fachwissen und praktische Erfahrungen in
der kaufmännischen Abwicklung von Objekten, welche mit Senatsmitteln (IBB
Investitionsbank Berlin) modernisiert und instand gesetzt wurden. Lassen Sie
sich kompetent von uns unterstützen bei:
- Ausfertigung rechtssicherer, gesonderter Mietverträge
- Beachtung besonderer Mietobergrenzen für Wohnungen bei Vorlage eines
Wohnberechtigungsscheines (WBS)
- Beantragung und Überwachung von Zuschusszahlungen
- Überprüfung und Zugrundelegung von Maßnahmenkatalogen
- Schriftwechsel und Zugrundelegung der Anlagen zum Fördervertrag von
der BSM -
Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung GmbH,
Sanierungsbeauftragte des Landes Berlin / Listen der wohnungsbezogenen
Nettokaltmieten nach Modernisierung
- Schriftverkehr zum Fördervorgang mit der
Investitionsbank Berlin
- Antrag auf Gewährung von Aufwendungszuschüssen für
einkommensabhängige Mieten (ModInstRL 95-soziale Stadterneuerung)
- Erklärungen im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen
- Schriftwechsel mit Sanierungsverwaltungsstelle des Bezirkes
- Freistellung von Belegungsrechten für die Vermietung
- Schriftwechsel und Abwicklungen mit den zuständigen Arbeitsgruppen
für Sozialplanung (z. B.
ASUM und
Wohnstatt GmbH
- Schriftwechsel mit den zuständigen Bezirksämtern, z.B.
Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg
Alle Leistungen von complete können Sie auch als Einzelleistungen buchen.
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