Ihr persönlicher
Gesprächspartner:
complete
Mitarbeiterin
Ines Kasten

Mit diesem Thema
verwandte Seiten:
Hausverwaltung

Schriftliche Infos
anfordern (kostenlos)

Hausverwaltung, Berlin, Brandenburg

Wohnungseigentumverwaltung / WEG Verwaltung gemäß des Gesetzes über das Wohnungseigentum (WoEiG) 3. Abschnitt Verwaltung §§ 27 und 28

Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz hat der Verwalter besondere Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen. Rechte und Pflichten, aber vor allem eine individuelle und persönliche Betreuung Ihrer Immobilie sind die Grundvoraussetzung einer zufriedenen und erfolgreichen Zusammenarbeit.

Ihre complete bietet Ihnen neben den Aufgaben und Befugnissen, zahlreiche Sonderleistungen als Grundleistungen.

  • Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung bis zum 31.05. eines jeden Kalenderjahres
  • Vorlage der Verwaltungsabrechnung des Vorjahres in der ordentlichen Eigentümerversammlung, sofern dem Verwalter die erforderlichen Unterlagen fristgemäß vorlagen.
  • Durchführung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung im Bedarfsfall
  • Rechnungs- und Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat oder bestimmten Personen, vor dem Termin der ordentlichen Eigentümerversammlung.
  • Offenlegung und Übersendung der Abrechnungsunterlagen für jeden Eigentümer nach der Rechnungsprüfung, jedoch vor der ordentlichen Eigentümerversammlung
  • Versand des Protokolls der Eigentümerversammlung innerhalb von sieben Werktagen an alle Eigentümer
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplanes gem. § 28 des Gesetzes über das Wohnungseigentum
  • Treffen von Maßnahmen für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
  • Durchsetzung der Hausordnung
  • Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder
  • Bewirkung und Entgegennahme aller Zahlungen und Leistungen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
  • Anforderung, In Empfangnahme und Abführung von Lasten- und Kostenbeiträgen, Tilgungsbeträgen und Hypothekenzinsen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt
  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind.
  • Erforderliche Maßnahmentreffung zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils
  • Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen, sofern der Verwalter hierzu durch Beschluss der Wohnungseigentümer ermächtigt ist.
  • Abgabe von Erklärungen, die zur Vornahme der in § 21 Abs. 5 Nr. 6 bezeichneten Maßnahmen erforderlich sind (die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind)
  • Anlage und Überwachung des gemeinschaftlichen Vermögens (Rücklagen)

 

 Mehr ...

Alle Leistungen von complete können Sie auch als Einzelleistungen buchen.

Drucken | Zu Favoriten* | Zurück

Homepage für Hausverwaltung Berlin | Info-Anforderung | Suchen

*) Netscape Anwender: Strg+D drücken.
© 2004 Bitpalast® GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Weitere wichtige Hinweise finden Sie im Impressum.

Baubüroservice / Baucontrolling, Büroservice und Buchführung für Bauunternehmen, Handwerker und Generalunternehmen sowie Generalübernehmer
Hausverwaltung Berlin / Mieterbetreuung / Sanierung-Modernisierung und Gebäudemanagement

Weitere Keywords: Hausbesitzer Grundbesitzer Hausverwaltung Grundbesitzverwaltung Immobilienverwaltung Immobilie Hauswartdienst Hauswartservice Handwerker Gebäudeservice Büroservice Buchhaltung Nutzungsrate Kostenart Kostenverteilung Wohnungsbelegung Mieterwechsel